Aktuelles
Die gesetzlichen Krankenkassen nehmen durch Honorarkürzungen und angedachte
Budgetierungen gerade massive Einschnitte in der psychotherapeutischen Versorgung
vor, was sich auf eine weitere Zunahme der bisher schon langen Wartezeiten auswirken
wird.
Wichtig für Sie:
Sie haben als gesetzlich versicherte Person einen Anspruch auf psychotherapeutische
Behandlung (§§ 27, 28 SGB V).
Wenden Sie sich daher an Ihre Krankekasse. Die Krankenkasse ist verpflichtet, Sie bei
der Suche nach einer zeitnahen Behandlung zu unterstützten.
Praktikum für Studierende: Aktuelle keine freien Plätze
PT-2-Stelle für PiAs: Wir freuen uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung